Allgemeine Geschäftsbedingungen Noqstock

  1. 1. Geltungsbereich

    1.1 Diese Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Handelsvorgänge zwischen der Noqstock AG, Fischerweg 1, 8597 Landschlacht (Schweiz), und Kunden, die über das Noqstock-Kaufformular Haselnüsse zum Zwecke des Handels erwerben.

    1.2 Mit Absenden des Formulars bestätigt der Kunde die AGB und erteilt einen verbindlichen Kaufauftrag.

    1.3 Es werden keine gesonderten oder individuellen PDF-Verträge erstellt. Rechtsgrundlage ist ausschließlich das Noqstock-Kaufformular in Verbindung mit diesen AGB und der anschließend ausgestellten Bestellrechnung.

    1.4 Für Kunden ohne technische Möglichkeiten stellt Noqstock auf Anfrage eine inhaltlich identische Version des Onlineformulars als PDF, E-Mail-Anhang oder Briefpost zur Verfügung. Dieses Dokument ersetzt ausschließlich die elektronische Übermittlung und gilt als schriftliche Ausführung desselben Formularverfahrens. Ein separater oder zusätzlicher Vertrag entsteht dadurch nicht.

  2. 2. Vertragsparteien und Rollen

    2.1 Vertragspartner des Kunden ist die Noqstock AG (Schweiz). Optional kann das Geschäft auf Wunsch direkt mit der Noqstock Ltd. Şt. (Türkei) durchgeführt werden; Ablauf und Konditionen bleiben identisch.

    2.2 Die Lagerung, Aufbereitung und technische Verwaltung der Haselnüsse erfolgen in den Anlagen der Noqstock Ltd. Şt. in der Türkei.

    2.3 Noqstock übernimmt insbesondere: – Beschaffung der Ware – Qualitätskontrolle und Aufbereitung – Lagerung im Noqstock-Split-Lager – Verwaltung und Führung der Chargen – Bündelung zu exportfähigen Gesamtmengen – Zuordnung zu Exportvorgängen – Organisation des Übergangs an eine Exportgesellschaft

    2.4 Das Noqstock-Modell ist reiner Warenhandel mit physischer Ware. Es handelt sich nicht um Finanzprodukte, Kapitalanlagen, Vermögensverwaltung oder verzinsliche Systeme.

  3. 3. Erwerb der Ware und Chargensystem

    3.1 Jeder Kauf erzeugt eine eigene Charge oder mehrere Einzelchargen.

    3.2 Eine Charge kann später nicht erweitert werden. Weitere Käufe führen zu neuen separaten Chargen.

    3.3 Die Mindestgröße einer Charge beträgt derzeit 2.500 €, die Mindestsumme für einen Einstieg 5.000 € (2 Chargen).

    3.4 Änderungen der Staffelungen kann Noqstock bei Bedarf vornehmen und im Portal kommunizieren.

    3.5 Der Kunde erwirbt physische Haselnüsse, die im Noqstock-Lager verwaltet werden.

    3.6 Der Kunde bleibt wirtschaftlicher Eigentümer seiner Charge.

  4. 4. Handelszeitraum

    4.1 Der Handelszeitraum beträgt maximal 24 Monate.

    4.2 Dieser Zeitraum ermöglicht Zugriff auf eine oder zwei Ernteperioden, Flexibilität bei ungünstigen Marktbedingungen und das Erreichen exportfähiger Bündelungsmengen.

    4.3 Der Verkauf kann wesentlich früher stattfinden und richtet sich nach Marktpreisen, Exportanfragen und Logistikbedingungen.

    4.4 Ein Anspruch auf feste Zeitpunkte besteht nicht.

  5. 5. Handelsmarge

    5.1 Die mögliche Handelsspanne entsteht durch Unterschiede zwischen Einkaufs- und Verkaufswert der Ware.

    5.2 Noqstock strebt eine Ergebnisspanne von 12–24 % pro Handelszyklus an (nicht garantiert).

    5.3 Abweichungen sind möglich und hängen von Ernte, Marktpreisen, Nachfrage und Exportbedingungen ab.

  6. 6. Ablauf nach Kauf

    6.1 Nach Absenden des Formulars erhält der Kunde eine Bestellrechnung.

    6.2 Nach Zahlungseingang erfolgen:
    – Beschaffung der Ware (Kapital → Ware)
    – Verarbeitung & Qualitätskontrolle
    – Einlagerung in der Türkei
    – Vergabe einer eindeutigen Chargennummer
    – Führung im Kundenportal

    6.3 Nach Übergang der Charge an die Exportgesellschaft erhält der Kunde eine Warenwert- Gutschrift und eine vollständige Abrechnung.

  7. 7. Risiken & Haftung

    7.1 Haselnusshandel unterliegt natürlichen Marktpreisschwankungen.

    7.2 Noqstock haftet für ordnungsgemäße Organisation, Lagerung, Dokumentation und Verwaltung der Ware.

    7.3 Keine Haftung besteht für Markt- und Preisentwicklungen, internationale wirtschaftliche Veränderungen, höhere Gewalt.

  8. 8. Versicherung der Ware

    8.1 Die Ware ist während der Lagerzeit nach internationalen Standards versichert, insbesondere gegen Feuer, Diebstahl, Verlust und lagertypische Risiken.

    8.2 Der Versicherungsschutz gilt bis zum Übergang an die Exportgesellschaft oder zur physischen Herausgabe.

  9. 9. Onlineportal

    Der Kunde erhält Zugang zum Noqstock-Portal und sieht dort:
    – Chargenübersicht
    – Lager- und Beschaffungsstatus
    – Exportzuordnungen
    – Abrechnungen & Historien
    – neue Kaufoptionen

  10. 10. Zuordnung zu Exportvorgängen

    10.1 Die Chargen werden geeigneten Exportaufträgen zugeordnet und gebündelt.

    10.2 Die Zuordnung erfolgt einzeln oder gruppiert.

    10.3 Der Status ist im Portal sichtbar.

  11. 11. Rücktritt / vorzeitige Beendigung

    11.1 Der Kunde kann laufende Handelsprozesse jederzeit kündigen.

    11.2 Eine Kündigung löst eine Abwicklungsfrist von 3 Monaten aus.

    11.3 Während dieser Frist organisiert Noqstock Herauslösung, Weitergabe oder Ersatzbeschaffung.

    11.4 Szenario A – Ware noch nicht beschafft:
    – Kaufpreis bleibt Kapital
    – Auflösungsgutschrift abzüglich 15 % Aufwandsgebühr
    – Auszahlung nach Ablauf der Frist

    11.5 Szenario B – Ware beschafft:

    B1: Interner Weiterverkauf (Regelfall):
    – Weiterverkauf an andere Kunden
    – Warenwert-Gutschrift auf Basis des ursprünglichen Einkaufspreises
    – 15 % Aufwandsgebühr

    B2: Physische Herausgabe (Ausnahme):
    – Bereitstellung ab Lager Türkei
    – Transport & Zoll durch Kunden
    – 15 % Gebühr, keine Warenwert-Gutschrift

  12. 12. Kein Widerrufsrecht

    Da es sich um individuell beschaffte Handelsware handelt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Rücktritte nur gemäß diesen Geschäftsbedingungen.

  13. 13. Steuern

    Der Kunde ist für steuerliche Belange selbst verantwortlich. Noqstock erteilt keine Steuerberatung.

  14. 14. Rechtswahl & Gerichtsstand

    Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Noqstock AG.